Bildungspolitik
Die wichtigsten Fakten zum DigitalPakt Schule und was Schulen jetzt tun können.
Der DigitalPakt Schule soll die technische Ausstattung der Schulen in Deutschland verbessern. Das Ziel ist klar, der Weg dahin sehr steinig. Ein Artikel mit Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das gemeinsame Ziel, bis Ende 2018 die grundsätzlichen Voraussetzungen für den DigitalPakt Schule zu schaffen, ist gescheitert. Grund dafür ist die Entscheidung der Kultusministerkonferenz der Länder am 06. Dezember 2018. Sie haben einstimmig gegen die vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung gestimmt. Dabei sei der ausschlaggebende Grund nicht gewesen, dass die Länder Angst vor einer Einmischung des Bundes in Bildungsthemen habe.
50/50-Finanzierung stößt auf Ablehnung.
„Viel wichtiger ist, dass die Länder zukünftig sehr viel mehr Gelder in die Finanzierung von Bund-Länder-Projekten einbringen müssten“, sagt Ties Rabe, Hamburgs Bildungssenator und Sprecher der Kultusministerien der Länder. Dabei würde in der Grundgesetzänderung eine 50/50-Finanzierung vorgeschlagen, die Förderungen wie den DigitalPakt Schule zukünftig nicht mehr möglich machen. Finanzschwache Länder könnten sich diese Kofinanzierung darüber hinaus nicht leisten.
Laut Informationen der Tagesschau habe eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses einen Kompromissvorschlag für die Grundgesetzänderung erarbeitet, in dem die besagte 50/50-Finanzierung nicht mehr verpflichtend sei. Der Bund solle die Mittel stattdessen „zusätzlich“ bereitstellen, so das ARD-Hauptstadtstudio. Aufgabe der Länder wäre es, im Gegenzug die Qualität der Bildung zu „steigern“ und nicht mehr, wie bislang formuliert, „sicherzustellen“. Dieser Entwurf müsse nun jedoch noch vom Vermittlungsausschuss beraten und verabschiedet werden.
Was ist der DigitalPakt Schule und seine Ziele?
Der DigitalPakt Schule soll die Ausstattung aller Schulen in Deutschland in den nächsten fünf Jahren verbessern – das bedeutet schnelles Internet und technische Geräte für den Unterricht. Außerdem soll der DigitalPakt Schule laut Bundesministerium für Bildung und Forschung die Qualifizierung von Lehrern unterstützen, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können:
„Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung.“
Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom Oktober 2016 und die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom Dezember 2016 an.
Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aus?
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die Ziele nur durch eine Unterstützung des Bundes zu realisieren. Dieser stellt die finanziellen Mittel zum Aufbau der digitalen Bildungsinfrastruktur bereit. Parallel dazu entwickeln die Länder pädagogische Konzepte und kümmern sich um die Qualifizierung der Lehrkräfte. Außerdem stellen sie gemeinsam mit den Kommunen den Betrieb und die Wartung der technischen Ausstattung sicher.
Für diese Zusammenarbeit muss der Artikel 104c des Grundgesetztes geändert werden. Dabei bleibt laut Bundesministerium „die Zuständigkeit für das Schulwesen als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt“. Die Länder haben am 6. Dezember 2018 gegen die Grundgesetzänderung gestimmt. Ausschlaggebender Grund dafür war dabei die Erhöhung des finanziellen Anteils, den die Länder zukünftig bei Projekten zahlen müssten.
Wie viel Geld stellt der Bund zur Verfügung und wie sieht die Finanzierung konkret aus?
Finanziert aus Digitalinfrastrukturfonds soll der Bund mit dem DigitalPakt Schule in einem Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, zur Verfügung stellen. Diese werden laut Bundesministerium als „Anschub“ gesehen: für eine Breitband- und WLAN-Ausstattung der Schulen sowie stationäre Geräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln.
Dazu kommen Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte. Letzteres finanziert also die Internetanbindung eines Schulgebäudes, die Vernetzung innerhalb des Gebäudes und zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und das WLAN vor Ort wird vom DigitalPakt gefördert. Die dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
Was können Schulen jetzt schon tun?
Schulen selbst können keine Mittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen, das läuft über die Schulträger wie zum Beispiel Städte, Gemeinde oder Landkreise. Schulen melden ihren Bedarf an den jeweiligen Schulträger, dieser reicht den Antrag beim Land ein. Die Voraussetzung dafür ist jedoch die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule. „Keine Ausstattung ohne Konzept“ ist der Grundsatz des DigitalPakts. Schulen können jetzt schon Konzepte ausarbeiten. Die Länder sollen Lehrern gleichzeitig entsprechende Fortbildungen ermöglichen.
Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (7/2018) | Bundesministerium für Bildung und Forschung (11/2018) | Bundesministerium für Bildung und Forschung (12/2018) | Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (2018) | Tagesschau (2019)
Titelbild: Bundestag via Unsplash
Text: Laura Lagershausen